Hat ein Geschädigter einen Direktanspruch gegen den Versicherer des Schadensverursachers, wird die Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche erleichtert.
Ein solcher Direktanspruch war bisher nur für KFZ-Haftpflichversicherungen vorhanden.
Mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) soll dieses Verfahren auch auf andere Haftpflichtmodelle ausgeweitet werden.