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Einbruchdiebstahl aus Schlafwagenabteilen


Der Einbruchdiebstahl aus Schlafwagenabteilen ist ein versicherbares Risiko im Rahmen der Hausratversicherung. Der Versicherer erbringt eine vereinbarte Schadensersatzleistung, wenn in ein Schlafwagenabteil eingebrochen und dabei Reisegepäck entwendet oder beschädigt wird. Ein Anspruch besteht nur dann, wenn die Leistung eindeutig im Versicherungsvertrag aufgeführt ist.

Eine weitere Möglichkeit, sein Gepäck auf Reisen abzusichern, ist der Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Doch auch bei solch einer Police sollten die Versicherungsnehmer im Vertrag nachlesen, ob der Diebstahl aus Schlafwagenabteilen im Schutz inbegriffen ist. Nicht jeder Tarif sieht hierfür eine Leistung vor.

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