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Auch Eigenbewegungen (des Versicherten) können damit gemeint sein. So sichert die Unfallversicherung das Umknicken oder Stolpern aufgrund von z.B. Schlaglöchern oder Gehwegunebenheiten ab. Hier ist der Schaden auf einen Außenwelteinfluss zurückzuführen.
Eigenbewegungen, deren regulärer Verlauf Gesundheitsschäden hervorruft, sind nicht versichert.
Beispiel: Um einen Ball zu erreichen, streckt sich ein Torwart. Dabei zieht er sich einen Muskelriß zu.