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Persönliche Entgeltpunkte benötigt man zur Berechnung für die Rentenformel. Diese ermitteln sich durch Vervielfältigung mit dem Zugangsfaktor(in der Regel 1,0 in Abhängigkeit des Renteneintritts ) und den Entgeltpunkten ( Verhältnis des Einkommens des Versicherten mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten)