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Der Versicherer leistet je Rechtsschutzfall höchstens die vereinbarte Versicherungssumme. Wenn außer dem Versicherungsnehmer weitere versicherte Personen aufgrund desselben Rechtsschutzfalles Anspruch auf Leistungen haben, werden hierbei die Zahlungen zusammengerechnet. Das gilt ebenfalls bei mehreren Rechtsschutzfällen, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
siehe:Rechtsschutzversicherung