Fahrzeuganprall
Erstattet werden die entstandenen Schäden, durch jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache durch Anprall eines Schienen- oder Straßenfahrzeuges. Versicherungsschutz für den Anprall von Straßenfahrzeugen besteht nur dann, wenn diese nicht von der versicherten Person betrieben und gehalten werden.
EC-Gefahren