Garagen außerhalb
Die Wohngebäudeversicherung versichert Garagen mit, die sich außerhalb des versicherten Gebäudes befinden.
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Als Garage zählt jedes Gebäude, das zur Abstellung von Fahrzeugen dient bzw. vorgesehen ist.
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Zu beachten ist, dass eine Doppelgarage wie zwei Einzelgaragen behandelt wird.
- Einige Versicherer begrenzen die Anzahl der kostenfrei mitversicherten Garagen.
Solarthermieanlagen entsprechend der versicherten Gefahren