Gartenmöbel auf Terrasse, Gartengeräte
Versichert ist der Diebstahl von Gartenmöbeln oder Gartengeräten, die sich außerhalb der versicherten Wohnung, auf dem dazugehörigen Grundstück oder der Terrasse, befinden. Diese müssen
auch nicht besonders gesichert sein.
Um Schadensersatz von der Versicherung zu erhalten, ist eine Meldung des Diebstahls bei der Polizei notwendig.