Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes bei der Beförderung Gefahren ausgehen können für die:
öffentliche Sicherheit oder Ordnung, v.a. für die Allgemeinheit,
für wichtige Gemeinschaftsgüter,
für Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Sachen
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Gefahrgut transportieren, geben Sie dies bitte an.