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Für die gesetzliche Krankenversicherung beschränkt sich der Geltungsbereich grundsätzlich auf die Bundesrepublik Deutschland.
Allerdings können Sozialversicherungsabkommen mit einzelnen Ländern innerhalb der EU bestehen.
Grundlegend gilt die private Krankenversicherung in Deutschland und darüber hinaus im europäischen Ausland. Je nach Vereinbarung kann der Versicherungsschutz auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden.
siehe:
Private Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung