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Beitrags-und Steuergelder werden zentral eingenommen und an die Krankenkassen weitergeleitet.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden von den Krankenkassen eingezogen und an die neue Zentralbehörde weitergeleitet.
Das Bundesministerium für Gesundheit legt einen einheitlichen Beitragssatz fest. Die bisher unterschiedlichen Beitragssätze der Krankenkassen entfallen.
Vorgesehen ist, dass Krankenkassen, die den zugeteilten Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, zusätzliche Beiträge (bis 8 € pro Monat ohne Einkommensprüfung, bei höheren Pauschalsätzen beschränkt auf 1% des Einkommens) vom Arbeitnehmer erheben können.
Ziel ist, dass jeder Kasse jene Finanzmittel zur Verfügung stehen, die sie zur Versorgung ihrer Versicherten benötigt.