Gewährleistete Vollwaisenrente pro Jahr und Kind bis 18 Jahre
Manche Versicherungstarife beinhalten die Gewährung einer Vollwaisenrente pro Jahr und Kind bis zu einer vertraglich vereinbarten Höhe, falls die Eltern unfallbedingt zu Tode kommen. Die Vollwaisenrente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgezahlt.