Glasbruchschäden ohne Leuchtmittel
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht versichert sind Folgeschäden.
Glasbruchschäden inkl Leuchtmittel