Grundstücksbestandteile, die weder Bestandteil des noch Zubehör des versicherten Gebäudes sind, müssen im Rahmen der Gebäudeversicherung gesondert versichert werden.
Zu diesen Gebäudebestandteilen gehören:
- Bepflanzungen
- Abstellplätze für Mülltonnen
- Zäune ohne Verbindung zum versicherten Gebäude
- frei stehende Geräteschuppen und Gewächshäuser
- Fahnenmasten