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Bei einer
Dread-Disease-Versicherung zählen
Infektionen nach einer Bluttransfusion in der Regel zu den versicherten Risiken. Jedoch ist die Leistung an Bedingungen geknüpft: Die Institution, welche die Bluttransfusion veranlasst hat, muss eine offiziell registrierte und von den Gesundheitsbehörden anerkannte Institution sein. Der Sachverhalt muss von einem Facharzt für Labormedizin bestätigt werden.
Bei einer Bluttransfusion besteht trotz strenger Regeln das Restrisiko einer Ansteckung, da speziell in einer frühen Phase der Infektion ein Aidstest wenig aussagekräftig ist und infizierte Blutspender durch die Kontrollen rutschen können. Die Ansteckungsgefahr ist mit einem Fall pro 3 Millionen Transfusionen jedoch äußerst gering.