Hausangestellte im Rahmen ihrer Tätigkeit
Beschäftigt der Versicherungsnehmer in seinem Haushalt Angestellte, sind Ansprüche Dritter im Rahmen dieser Tätigkeit mitversichert, z.B. die Putzfrau lässt
das Leitungswasser laufen und es entsteht ein Wasserschaden in der daruntergelegenen Wohnung.
Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen die Hausangestellten sind jedoch nicht versichert.