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Heilpraktiker wenden für ihre Diagnose und Therapie häufig Methoden der:
Der Heilpraktikerberuf ist nach dem Heilpraktikergesetz von 1939 geregelt. Ein Heilpraktiker muss eine staatliche Genehmigung besitzen ohne ärztliche Approbation, Heilkunde ausüben zu dürfen.
Voraussetzungen sind: Mindestalter 25 Jahre, ein Hauptschulabschluß, Überprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt und es besteht das Gebot der kontinuierlichen Weiterbildung. Ein Heilpraktiker hat die Pflicht, ebenso wie ein Mediziner, Verantwortung zu tragen.
Von den Gesetzlichen Krankenkassen werden die Behandlungskosten nicht übernommen.
Private Krankenkassen sind flexibler, sie übernehmen für bestimmte Heilmethoden einen Teil der Kosten.