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Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht und gehört zu den wichtigsten rechtlichen Mitteln zur Absicherung größerer und langfristiger Geldforderungen. Auf das Grundstück des Schuldners wird eine dringliche Belastung in das Grundbuch (Abteilung III) eingetragen.
Somit hat der Begünstigte ein Pfandrecht auf dieses Grundstück in Höhe seiner Forderungen.
Hinweis: Es besteht eine direkte Verbindung zwischen Hypothek und der Forderung gegenüber den Schuldner im Gegensatz zur Grundschuld.
siehe auch -->Grundbuch -->Grundschuld -->Grundstück