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Die Höhe sollte dem Nettoeinkommen der versicherten Person entsprechen. Dieses Einkommen muss dann auf die Höhe des Tagegeldsatzes pro Kalendertag umgerechnet werden.
Freiberufler und Selbstständige sollten in jedem Fall einen großen Anteil ihres Verdienstausfalls absichern und das in der Regel ab dem 4. Tag der Krankheit.
Es können mehrere Tagessatzstufen vereinbart werden.