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Bei Beantragung eines Jagdscheins verlangt die Jagdbehörde den Nachweis einer gültigen Jagdhaftpflicht-Versicherung.
Versicherte Risiken:
Versichert sind in der Jagdhaftpflichtversicherung Personen- , Sach- und Vermögensschäden. Man kann hierbei zwischen verschiedenen Deckungssummen wählen.
Im Schadensfall prüft der Versicherer, ob und in welcher Höhe Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer bestehen.
Bei berehtigten Ansprüchen werden die Kosten übernommen.
Die zur Abwehr unberechtigter Ansprüche notwendigen Kosten (Prozesskosten) werden ebenfalls übernommen.
siehe:Haftpflichtversicherung