Jahresarbeitsentgeltgrenze
Wenn höherverdienende Arbeitnehmer mit ihrem regelmäßigen Verdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen, sind sie in der Krankenkasse nicht versicherungspflichtig. Die Versicherungspflichtgrenze ist nur für die Krankenversicherung von Bedeutung und beträgt 75% der
Beitragsbemessungsgrenze
in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, so sind auch die noch höher verdienenden Beschäftigten versicherungspflichtig.
Zum 1. Januar eines Jahres wird die Jahresarbeitsentgeldgrenze entsprechend der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst.
Abkürzungen