Kellerräume gelten meistens als besonderes Risiko (Nässe, Feuchtigkeit, Schimmelbildung usw.). Beim Abschluss einer Haus- und Wohngebäudeversicherung ist unbedingt anzugeben, ob das Haus unterkellert bzw. teilunterkellert ist. Keller zählen nicht als Vollgeschoss.
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