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In einem solchen Fall besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Wasser bzw. sonstigen wärmetragenden Flüssigkeiten (z.B. Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel oder ähnliches), die
bestimmungswidrig aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen ausgetreten sind. Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Rohren der genannten Anlage
sind innerhalb des versicherten Gebäudes und auf dem versicherten Grundstück mitversichert.
siehe: Haus- und Wohngebäudeversicherung