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Eine konstante Todesfallleistung ist die am häufigsten gewählte Form der Absicherung. Im Fall des Todes der versicherten Person erhalten die Hinterbliebenen die fest vereinbarte Todesfallsumme, die von Vertragsbeginn an bis zum Vertragsende unverändert bleibt. Ebenfalls bleibt der Versicherungsbeitrag während der gesamten Laufzeit gleichbleibend.
Eine fallende Todesfallleistung wird meist bei Tilgung eines Kredites verwendet. Hier verringert sich die Versicherungssumme in Anpassung an das Darlehn.