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Selbstständige Künstler und Publizisten sind aufgrund schwankender und unregelmäßiger Einkünfte nicht mit anderen Erwerbstätigen vergleichbar.
Altersvorsorge und Versicherungsschutz sind dennoch notwendig. Die 1981 eingeführte Künstlersozialversicherung übernimmt diese Aufgabe.
Die Beiträge werden zur Hälfte vom Versicherungsnehmer (Künstler, Publizist), zur anderen Hälfte durch eine Künstlersozialabgabe der Vermarkter (Rundfunkanstalten, Verlage...) und einem Bundeszuschuß aufgebracht.