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Die Lebensgewohnheiten eines Versicherungsnehmers spielen bei der Risikoprüfung eine besondere Rolle.
Neigt ein Herzkranker beispielsweise zu Alkohol- oder Nikotinmißbrauch, wirkt sich dies negativ aus; regelmäßiger Sport und andere vorbeugende Maßnahmen werden als risikoausgleichend angesehen.