A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |
Unter Leibrenten versteht man Zahlungen, die bis zu einem vertraglich festgelegten Ereignis vorgenommen werden.
Bei einer Altersrente ist dieses Ereignis der Tod der versicherten Person.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, durch eine Hinterbliebenenrente zusätzlichen Schutz zu vereinbaren. Auch Vertragsmodelle, in denen eine festgelegte Rentengarantie-Zeit vereinbart wurde, können Hinterbliebene absichern.
Ansprüche auf eine Leibrente können durch Beitragszahlungen oder Einmal-Zahlungen erworben werden.
Immobilienrente ist ein in Deutschland noch eher ungebräuchlicher Anwendungsweg der Leibrente.