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Leistungsausschlüsse sind Einschränkungen des Versicherungsschutzes. Diese können sowohl aus den allgemeinen Vertragsbedingungen als auch aus individuellen Tarifabsprachen resultieren. Ein Leistungsausschluss entbindet den Versicherer von seiner Leistungspflicht – Das entsprechende Risiko gilt als nicht mitversichert.