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Im Falle von Schwerstbehinderung erhält die betroffene Person einen sogenannten Schwerbehindertenausweis.
Darauf sind der festgestellten Grad der Behinderung, sowie weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen erfasst:
Zeichen
Bedeutung
G
Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
B
Ständige Begleitperson ist notwendig - auch Berechtigung zum Mitnehmen bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
aG
Außergewöhnliche Gehbehinderung
H
Hilflose Person
VB
Versorgungsanspruch nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes
RF
Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren / Sozialtarif bei der Telekom
EB
Minderung der Erwerbsunfähigkeit um wenigstens 50 Prozent
Bl
Blindheit
Gl
Gehörlosigkeit
1.Kl.
Berechtigung für die Nutzung der Ersten Klasse bei Zugfahrten - mit Fahrkarte für die Zweite Klasse
siehe:Schwerbehindertenausweis