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Eigentümern von gewerblich genutzten und vermieteten Gebäuden kann Mietverlust entstehen, wenn Räume nach einem Sachschaden vorläufig nicht mehr vermietet werden können. Der enstandene Mietverlust oder Nutzungsausfall kann mit einer Versicherung abgedeckt werden z.B. in der Wohngebäude- bzw. Betriebsgebäudeversicherung.
siehe: Wohngebäudeversicherung,
Betriebsgebäudeversicherung,
Mietnomaden