Mindestanzahl der Punkte für Rentenzahlung
Zur Bestimmung des Leistungsfalls haben die Versicherer ein verbindliches Punktesystem eingeführt. Anhand dieser Bewertungsskala werden den Verlusten von einzelnen Grundfähigkeiten bestimmte Schweregrade zugeordnet.
Aus einer Mindestanzahl von Punkten (z.B. 100 Punkte) errechnet sich der Anspruch des Versicherungsnehmers auf finanzielle Leistungen.