Seit April 2003 gibt es in Deutschland die sogenannten Mini-Jobs. Rechtsgrundlage dafür ist das "Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt".
Es wird zwischen einer geringfügig entlohnten und einer kurzfristigen Beschäftigung unterschieden. Bei beiden Beschäftigungsverhältnissen muss die Sozialversicherung verständigt werden.