Montageversicherung
Bereits seit 1925 gibt es die Montageversicherung als eigenständige Versicherungsform – damit gehört sie zu den ältesten technischen Versicherungen. Versichert werden Lieferungen und Leistungen für die Errichtung eines Montageobjektes.
Eine Montageversicherung ist üblicherweise für einen bestimmten Montagevorgang konzipiert; demzufolge kann die Dauer des Versicherungsvertrages auch über mehrere Jahre ( z.B. beim Brücken-, oder Hausbau) andauern.
Versichert sind:
- Montage und Demontage,
- Demontage zum Verkauf einer Anlage,
- Remontage inklusive Probeläufen der Anlage
- Bedienungs- oder Montagefehler
- Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion
- Konstruktionsmängel, Guss-, Material- oder Werkstattfehler
- höhere Gewalt
- Verlust oder Diebstahl von Material
Eine Montageversicherung kann durch weitere Teilversicherungen auf die Bedürfnisse der Montageleistung angepasst werden. Die wesentlichen Versicherungsmodule:
- Ausrüstungssversicherung für Gerüste, Werkzeuge, Hebebühnen, Hilfsmaschinen, Baubuden, Wohnbaracken, Container, Fahrzeuge aller Art (wie Autokräne oder Schwimmfahrzeuge),
- schwimmende Sachen aller Art (beispielsweise Pontons),
- Eigentum des Montagepersonals außerhalb Deutschlands,
- fremde Sachen, die zur Montage nötig sind,
- zusätzliche Aufräumungs- und Bergungskosten, wenn die Versicherungssumme von 2% nicht ausreicht