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Mit der sogenannten „Nachversicherungsgarantie“ verpflichtet sich ein Versicherungsunternehmen, bei bestimmten Anlässen im Leben des Versicherten eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne nochmalige Gesundheitsprüfung zu ermöglichen (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Erwerb von Eigentum). Eine solche Garantie kann sinnvoll sein, da sich der Vorsorgebedarf vor allem bei jungen Versicherungsnehmern im Laufe des Lebens erhöht – ein Jugendlicher hat beispielsweise einen niedrigeren Sicherungsbedarf als ein mehrfacher Familienvater, der sein Eigenheim mit einem Kredit abzahlt.
In der Regel bestehen für die Nachversicherung Höchstgrenzen hinsichtlich des Alters und der zu erhöhenden Versicherungssumme. Es handelt sich bei der Nachversicherung um ein „Optionsrecht“ - das heißt, der Versicherungsnehmer hat die Wahl, ob und in welchem Umfang er eine Erhöhung der Versicherung in Anspruch nimmt. vgl. auch: Nachversicherung