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Ist laut Versicherungsvertrag eine sogenannte Nachversicherungsgarantie vereinbart, kann der Versicherungsnehmer bei Eintritt bestimmter Lebensereignisse (z.B. Geburt eines Kindes, Heirat, Erwerb einer Immobilie) eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne nochmalige Gesundheitsprüfung verlangen. Die Zahl aller möglichen Nachversicherungen während der Vertragslaufzeit ist in der Regel begrenzt.