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Nachversicherungsgarantie bei Aufnahme oder Erhöhung eines Betriebsdarlehens (zugunsten einer Firma)


Nimmt die versicherte Person ein Betriebsdarlehen auf oder erhöht dieses, so kann sie ohne nochmalige Gesundheitsprüfung eine Erhöhung der bisherigen Versicherungssumme verlangen. Gemeinhin ist die Summe der Erhöhungen begrenzt.

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