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Ist der Versicherungsnehmer an einem Unternehmen wirtschaftlich beteiligt und erhöht sich der Wert dieses Unternehmens, so kann er eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne nochmalige Gesundheitsprüfung verlangen (Nachversicherungsgarantie). Als Nachweis ist in der Regel die Bestätigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters notwendig. Die Nachversicherung ist auf einen bestimmten Betrag begrenzt.