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Erwirbt die versicherte Person eine Immobilie, um sie selbst als Wohnraum zu nutzen, so ist eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne nochmalige Gesundheitsprüfung möglich (Nachversicherungsgarantie). In der Regel ist als Nachweis ein amtlicher Grundbuchauszug beim Versicherer einzureichen.