A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |
In Deutschland haben gleichgeschlechtliche Partner seit dem 01. August 2001 die Möglichkeit, eine Lebensgemeinschaft nach dem „Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft“ (LPartG) einzugehen. Die Rechtsfolgen sind jenen der Ehe in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten weitestgehend nachgebildet. Im Rahmen der Nachversicherungsgarantie ist eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne nochmalige Gesundheitsprüfung möglich.