Kann ein Autofahrer nach einem unverschuldeten Unfall seinen Pkw für eine Zeit nicht nutzen, steht ihm eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Nutzungsausfallentschädigung gilt für Pkw bis zu einem Alter von 5 Jahren.
Kann ein Autofahrer nach einem unverschuldeten Unfall seinen Pkw für eine Zeit nicht nutzen, steht ihm eine Nutzungsausfallentschädigung zu.
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