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Opferrechtsschutz im beruflichen Bereich

Als Opfer einer rechtswidrigen und vorsätzlich begangenen Gewaltstraftat im beruflichen Bereich erhält ein Rechtsschutzversicherter vor deutschen Gerichten für die Nebenklage, den Verletzten- oder Zeugenbeistand, Rechtsschutz vom Versicherer im Rahmen des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs und auch für Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Voraussetzung ist, dass die Opferrechtsschutz auch im beruflichen Bereich mitversichert ist.
siehe:Rechtsschutzversicherung, Opferrechtsschutz allgemein

Berufsrechtsschutz
Opferrechtsschutz allgemein

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