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Festgelegt wurde der sogenannte "Ostabschlag" für Gebühren nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im Einigungsvertrag vom 31.08.1990.
Die Vergütungshöhe für Leistungen am Patienten, die in den "Neuen Bundesländern" Ärzte erbrachten, wurde von ursprünglich 45 Prozent bis 2002 auf 90 Prozent des Vergütungsniveaus der "Alten Bundesländer" angehoben.
Mit der Aufhebung dieser Verordnung am 01.01.2007 entfällt der geltende Vergütungsabschlag von 10 Prozent.
Die Versicherer (PKV) reagieren unterschiedlich:
Ein einheitliches Vergütungsniveau im Bundesgebiet ist erreicht - alle Leistungen der GOÄ sind nun in diesem Bereich mit 100 Prozent zu berechnen.