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Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten aus Hilfsgeschäften (außerhalb des Kerngeschäftes), d.h. für Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Büro-, Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen (z.B.: Renovierung der Geschäftsräume, Kaufvertrag von Heizöl für die Geschäftsräume,…)