Versichert ist die Rechtsschutz in Unterhaltssachen vor Gericht bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Es gilt eine vertraglich festgelegte Wartezeit. Nur einige Gesellschaften bieten diese Leistung an. Dagegen ist die Beratungs-RS im Familienrecht versichert.
© Versicherungsbote.de