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Rechtsschutz kann für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der genehmigungs- und/oder anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils bestehen, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt.