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Rückdatierung

Eine Rückdatierung ist, wenn ein Versicherungsbeginn um 2 Monate zurückverlegt werden kann, unter folgenden Voraussetzungen:

  • Übertritt aus der gesetzl. Krankenversicherung, sowie der freien Heilfürsorge, Voraussetzung ist der Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung unmittelbar in deren Anschluss
  • Nachversicherung von Neugeborenen nach der Geburt
  • Mitversicherung von Adoptivkindern ab dem Zeitpunkt der Adoption
  • In der Lebensversicherung, durch ein früheres Eintrittsalter ergibt sich für den Versicherungsnehmer ein Prämienvorteil.

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