Rückdatierung
Eine Rückdatierung ist, wenn ein Versicherungsbeginn um 2 Monate zurückverlegt werden kann, unter folgenden Voraussetzungen:
- Übertritt aus der gesetzl. Krankenversicherung, sowie der freien Heilfürsorge, Voraussetzung ist der Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung unmittelbar in deren Anschluss
- Nachversicherung von Neugeborenen nach der Geburt
- Mitversicherung von Adoptivkindern ab dem Zeitpunkt der Adoption
- In der Lebensversicherung, durch ein früheres Eintrittsalter ergibt sich für den Versicherungsnehmer ein Prämienvorteil.