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Im Rahmen der Hausratversicherung sind Sachen am Arbeitsplatz, die dem Beruf oder Gewerbe dienen, sowie Arbeitsgeräte bis zu dem vereinbarten Maximalbetrag mitversichert. Dies gilt nur dann, wenn dies eindeutig im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Viele Versicherungen sehen eine Leistung nur innerhalb ihrer teuren Tarife oder gegen Aufpreis vor.