Sachkundeprüfung
Diese Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer muss erfolgreich absolviert werden, um eine Erlaubnis zu erhalten, gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig zu werden.
Der Rahmenstoffplan für die Sachkundeprüfung entspricht dem für Versicherungsfachmann/-frau der IHK. Vorgesehen ist ein 230 Ausbildungsstunden umfassender Kurs. Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung:
- Kundenberatung
- Serviceerwartungen des Kunden
- Besuchsvorbereitung/Kundenkontakte
- Kundengespräch
- Kundenbetreuung
- Rechtliche Grundlagen
- Vertragsrecht
- Besondere Rechtsvorschriften für den Versicherungsvertrag
- Vermittler- und Beraterrecht
- Wettbewerbsrecht
- Verbraucherschutz
- Versicherungsaufsicht: Zuständigkeiten
- Europäischer Binnenmarkt: Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Steuerliche Behandlung der GRV als Bestandteil der Basisversorgung
- Private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung
- Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung und Pensionskasse durch Entgeltumwandlung)
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung/Pflegeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Kraftfahrtversicherung
- Verbundene Hausratversicherung
- Verbundene Gebäudeversicherung
- Rechtsschutzversicherung
siehe: Vermittlerrichtlinie, Befreiung von der Sachkundeprüfung
Befreiung von der SachkundeprüfungVermittlerregister