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Einige Haftpflichtversicherungen bieten Versicherungsschutz gegen den Verlust von Schlüsseln an.
Dieser, meist beitragspflichtige, Zusatzschutz wird häufig Berufsgruppen angeboten, die von ihren Auftraggebern Dienstschlüssel erhalten (z.B. Lehrer oder Hausmeister).
Beim Verlust eines Schlüssels kommt das Schloss eigentlich nicht zu Schaden; deshalb liegt immer ein Vermögensschaden und kein Sachschaden vor. Der Versicherungsschutz umfasst den Ersatz einer Schließanlage einschließlich vorläufiger Sicherungsmaßnahmen wie ein Notschloss oder Objektschutz (zeitlich begrenzt).
Folgeschäden, die sich mittelbar aus dem Schlüsselschaden ergeben (Diebstahl, Einbruch), wird kein Versicherungsschutz gewährleistet.