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Ist diese Leistung vereinbart, besteht für das mitversicherte Kind auch dann Versicherungsschutz, wenn es sich während einer beruflichen Tätigkeit (zum Beispiel als Krankenpfleger) mit dem HIV-Virus infiziert. Darüber hinaus leistet die Versicherung, wenn das Kind an einer genau definierten Erkrankung des Zentralnervensystems leidet (z.B. Morbus Alzheimer, Demenz, Creutzfeldt-Jacob-Krankheit, Epilepsie).